Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.10.2004 - 27 U 218/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 133 InsO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Rückgewähranspruchs aus Insolvenzanfechtung; Notwendigkeit einer Rechtshandlung des Schuldners; Benachteiligung der Insolvenzgläubiger durch die Herstellung einer Verrechnungslage ; Auswirkungen einer vereinbarungsgemäßen, kongruenten Abwicklung des ...
- Judicialis
InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 130; ; InsO § 131; ; InsO § 133; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GesO § 10 I Nr. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundstückskaufvertrag: Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 133 InsO durch Kaufpreisregelung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 06.11.2003 - 6 O 356/03
- OLG Hamm, 14.10.2004 - 27 U 218/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02
Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz
Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2004 - 27 U 218/03
Nach der neueren Rechtsprechung des BGH reiche es vielmehr aus, dass der Schuldner mit der Befriedigung gerade dieses Gläubigers Vorteile für sich erlangen oder Nachteile von sich abwenden wolle (BGH ZIP 2003, 1799).Der Entscheidung des BGH in NJW 2003, 3560, in der der BGH die Voraussetzung unlauteren Handelns aufgegeben hat, und auf die der Kläger sich in diesem Zusammenhang beruft, lag insgesamt ein völlig anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01
Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen …
Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2004 - 27 U 218/03
Denn grundsätzlich kann auch die Herstellung einer Verrechnungslage die Insolvenzgläubiger benachteiligen (BGH NJW 2002, 1722, 1723). - BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98
Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung
Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2004 - 27 U 218/03
3. Es geht bei einer Konstellation wie hier nämlich nicht um die Leistung an einen Dritten, an einen Gläubiger des Schuldners, also um einen Fall, wie er der Entscheidung BGH NJW 1999, 3636 zugrunde lag oder wie er in dem Aufsatz von Lüke in ZIP 2001, 1 behandelt wird. - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98
Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des …
Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2004 - 27 U 218/03
In dem Fall, der der Entscheidung des BGH in NJW 1999, 3264, 3266 zugrunde lag, hat der BGH die Verrechnung nicht nur als kongruent angesehen, sondern sogar ein Bargeschäft bejaht, weil der Kontokorrentverkehr weiter lief und die Bank weiter Verfügungen zugelassen hat.
- OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 138/06
(Insolvenzanfechtung: Abgrenzung der entgeltlichen Leistung zur unentgeltlichen …
Das gilt auch dann, wenn hieran anschließend die Verrechnung der Zahlung mit einer Verbindlichkeit des Gläubigers gegenüber der Bank erfolgt, wobei die Befriedigung des Gläubigers erst mit der Verrechnung durch die Bank erfolgt (OLG Hamm Urt. vom 14.10.2004 - 27 U 218/03 - ZInsO 2005, 267).